Der heutige Gemeindeverein Hl. Dreifaltigkeit e.V., der aus dem Kirchenbauverein hervorging, wurde 1989 unter Pfarrer Harrer im Vereinsregister eingetragen. Laut seiner Satzung dient er "ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken".
Dieser Zielsetzung kommt der Verein nach, indem er bestimmte Aufgabenfelder innerhalb der Gemeinde unterstützt. Jedoch gibt es auch hier genaue Vorgaben. Die Satzung legt genau fest, wie und wo der Verein mit finanziellen Mitteln tätig werden darf:
§3 Zweck:
Der Verein verfolgt folgende Zwecke:
- 1.) Unterstützung caritativ-sozialer Aufgaben in der Pfarrgemeinde,
- 2.) Unterstützung der Seelsorge in der Pfarrgemeinde,
- 3.) Unterstützung und Förderung von Gruppen und Einrichtungen der Pfarrgemeinde bei ihrer Arbeit,
- 4.) Unterstützung des Erwerbs, der Erstellung, Unterhaltung und Ausstattung kirchlicher Gebäude in der Pfarrgemeinde.
Aus den Mitgliedsbeiträgen und aus Spenden ergibt sich pro Jahr eine bestimmte Geldsumme, mit der der Verein arbeiten kann. Ein Teil wird als Rücklage angelegt, der überwiegende Betrag kommt jedoch unmittelbar und direkt unserer Gemeinde zugute.
Die verschiedenen Gremien der Pfarrei (Kirchenverwaltung, Pfarrgemeinderat) sowie die einzelnen Gruppierungen können dem Vorstand Anträge auf finanzielle Unterstützung vorlegen. Über diese Anträge wird durch den Vorstand entschieden.
Nach § 10 Nr. 8 der Satzung ist der Vorstand berechtigt, Zuwendungen bis zu einer Gesamtsumme von 2.500,00 Euro pro Geschäftsjahr zu bewilligen. Über diese Gesamtsumme hinausgehende Zuwendungen können nur durch die Mitgliederversammlung freigegeben werden.
Die bisherigen Ausführungen machen zwei Punkte deutlich: Gelder werden nur satzungsgemäß vergeben und diese Gelder werden nicht von Einzelpersonen – wie dem Pfarrer oder der/dem 2.Vorsitzenden – verteilt, sondern vom gesamten Vorstand oder sogar der Mitgliederversammlung. Die Zweckgebundenheit setzt außerdem voraus, dass nur Gruppierungen oder Projekte innerhalb der Gemeinde förderungswürdig sind.
Eine Gemeinde kann sich in einer Zeit, in der wegen zurückgehender Steuereinnahmen Finanzknappheit in den Diözesen herrscht, viele wünschenswerte Anschaffungen oder Unternehmungen nicht mehr leisten. Jeder erwartet aber von seiner Gemeinde ein breites Angebot. Doch leider kostet dies eben auch eine Menge Geld, für das die Zuweisungen der Diözese oft nicht ausreichend sind. Und genau an dieser Stelle greift unser Gemeindeverein helfend ein. Er, das heißt seine Mitglieder, unterstützen mit ihrem Jahresbeitrag und ihren Spenden die verschiedensten Aktivitäten unserer Gemeinde. Ohne ihn wäre vieles nicht mehr möglich!
Ihr Geld kommt also - im Gegensatz zur Kirchensteuer - direkt und ohne Umwege in unserer Gemeinde an.
Entschließen deshalb auch Sie sich, Mitglied zu werden. Für nur 20 Euro/Jahr Mindestbeitrag sind Sie dabei!
Des Weiteren erhalten Sie von uns für jede Einzahlung ab 100 Euro eine Spendenquittung, so dass Sie Ihre Beiträge in der Steuererklärung angeben und so Ihre Steuerlast mindern können. Für Beträge bis 100 Euro können Sie die Einzahlungsbestätigung oder den Überweisungsbeleg verwenden.
Beitrittserklärung Gemeindeverein mit Datenschutzerklärung zum Ausdrucken als PDF
Anmelden können Sie sich auch im Pfarrbüro.
Die Satzung des Gemeindevereins können Sie hier aufrufen.
Dem Vorstand gehören folgende Personen an:
Pfarrer Dr. Karsten Junk, 1. Vorsitzender
Markus Merk, 2. Vorsitzender
Maria Kiesewalter, Schatzmeisterin
Christine Deppe, Schriftführerin
Ulrike Moser, Beirätin
Eva-Maria Neubauer, Beirätin
Zahlungsmöglichkeiten:
- Ligabank, IBAN DE30 7509 0300 0005 1157 52
- Lastschrifteinzug (Formulare erhalten Sie im Pfarrbüro)
- Bareinzahlung im Pfarrbüro oder bei der Schatzmeisterin